Die Energiepreise steigen unvermindert weiter. Um dem entgegenzuwirken, hat die Stadt Wien einen weiteren Energiebonus beschlossen. Mit der Wiener Energiekostenpauschale werden besonders betroffenen Wienerinnen und Wienern 200 Euro auf der Rechnung gutgeschrieben. Anspruchsberechtigt sind die Bezieher von Mindestsicherung, Mindestrente, Arbeitslosengeld und Wohngeld. “Mir wurde von MA40 gesagt, dass ich die 200 Euro nicht bekomme.” Auch der seit über einem Jahr arbeitslose Wiener Reinhard H. freute sich über die Finanzspritze. Doch statt des wohligen Energiebonus gab es nur große Enttäuschung. „MA40 hat mir gesagt, dass ich die 200 Euro nicht bekomme“, seufzt der Wiener im Gespräch mit „Heute“. Der Grund: Der 45-Jährige bezieht sein Gehalt nicht mehr vom AMS, sondern von der Krankenkasse.

Kein Bonus für Krankengeldempfänger

„Ich habe Arbeitslosengeld bezogen, bin aber ab Mitte September 2021 krankgeschrieben. An meinem Einkommen selbst hat sich nichts geändert, nur Zahlstelle ist nicht mehr das AMS, sondern die Krankenkasse. Mit der Wiener Energiepauschale kosten Erkrankte, die sich im Monat April melden und deshalb nicht beim AMS gemeldet waren – aber immer Teil der Zulagen des Bundes“, so H.

Wiener wartet seit Monaten auf einen Eröffnungstermin

Wiener leiden unter starken Schulterschmerzen und kommen nur mit Hilfe von Schmerzmitteln durch den Alltag. „Ich habe große Probleme mit meiner Schulter und warte seit Dezember auf die Operation. Der OP-Termin wurde bereits zweimal verschoben. Im August soll ich endlich operiert werden.“ Auch die aktuell steigenden Preise und die hohe Inflation treffen die Menschen hart. “Ich finde es frech, dass ich die 200 Euro nicht bekomme, nur weil ich krankgeschrieben bin.” Jetzt lesen: Der nächste Inflationsschock steht uns bevor „Ich habe große Probleme mit meiner Schulter und warte seit Dezember auf die Operation. Der OP-Termin wurde bereits zweimal verschoben. Im August soll ich endlich operiert werden.“ Auf Nachfrage von „Today“ bestätigte ein Sprecher der MA40: „Krankengeldbezieher sind nicht leistungsberechtigt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Mindesteinkommen, Mindestrente, Arbeitslosengeld oder Wohngeld beziehen. Dies wurde im Stadtrat beschlossen.” Für Reinhard H. ist die Entscheidung völlig unverständlich. “Es ist absolut unfair gegenüber den Schwächsten.” Nav-Account adu Zeit02.07.2022, 19:13| Bsp.: 02.07.2022, 19:13