Donnerstag 30.6.2022 Petitionsausschuss
Wir fordern die Fraktionen auf, dem VSV rasch dieses Kollektivklagerecht einzuräumen, denn es ist nicht ersichtlich, warum eine starke Verbraucherorganisation mit 4000 Mitgliedern, die vom Staat unabhängig ist, nicht präventiven Verbraucherschutz betreiben soll. Peter Kolba, Präsident des VSV Wien (OTS) – Der Konsumentenschutzverband (VSV) hat eine Bürgerinitiative beim Nationalrat eingebracht, um dem VSV das Verbandsklagenrecht nach Artikel 29 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) einzuräumen. Diese Bürgerinitiative steht am 30. Juni 2022 auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. «Wir fordern die Fraktionen auf, dem VSV rasch dieses Sammelklagerecht einzuräumen, denn es ist nicht ersichtlich, warum eine starke, aber staatlich unabhängige Konsumentenorganisation mit 4000 Mitgliedern nicht präventiven Konsumentenschutz betreiben können soll.» sagt Peter Kolba, Präsident des VSV. Dieser Antrag wurde in einer Online-Bewerbung von rund 3.800 Personen unterstützt. Die Bürgerinitiative hat derzeit rund 1000 Unterstützer. Welche Vorteile bietet dieses Verbandsklagerecht:
Bestellungen gegen missbräuchliche Klauseln, irreführende und aggressive Werbung und Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht Musterklage durch Forderungsabtretung an den Verein und damit Klage – unabhängig vom Streitwert – bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) Gruppenklagen nach österreichischem Recht (Einziehungsanordnungen und Sammelklagen) können – unabhängig vom Streitwert – vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden Zulässigkeit für Verbandsklagen in anderen EU-Mitgliedstaaten
„Das Sammelklagerecht besteht seit 1979 und wird nur von AK und VKI genutzt.“ Der unabhängige VSV würde diese Aufgabe sofort übernehmen.
Fragen & Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Präsident VSV, +436602002437