04.07.2022 23:46 Uhr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Mannschaftsärzte weiterhin in die bürokratische Abwicklung der Corona-Tests der Bürger einbeziehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist davon wenig begeistert, und ihr Präsident weist die Prüfungen selbst scharf zurück. Jetzt einigen sie sich auf ein Verfahren. Im Streit um die Erhebung von Corona-Bürgertests hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Wie das Gesundheitsministerium und die KBV am Montagnachmittag mitteilten, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin die Rechnungen der Untersuchungszentren entgegennehmen und Zahlungen leisten. Die Daten werden dann an die Bundesregierung übermittelt, die die Richtigkeit der Tests und Ergebnisse überprüft und etwaige Anomalien an die kommunalen Aufsichtsbehörden meldet. Beide Seiten betonten, dass sich an den neuen Regeln für die Staatsbürgerkundeprüfungen nichts ändern werde. Bürgertests, die bisher für alle kostenlos waren, standen ab Donnerstag nur noch bestimmten Gruppen wie Kindern unter fünf Jahren, Schwangeren oder Besuchern von Krankenhäusern und Pflegeheimen ohne Zuzahlung zur Verfügung. Normalerweise muss für einen Schnelltest ein Rabatt von drei Euro gezahlt werden.
Auf Staatskundeprüfungen will Gaschen ganz verzichten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte die neuen Regelungen als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, Bürgeruntersuchungen nicht mehr zu erheben oder zu bezahlen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen „könnten nicht dafür verantwortlich sein, eindeutige Zahlungen auf Konten zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht einmal ansatzweise überprüfen können“, sagte er in einem Schreiben an Lauterbach.
Der Leiter des KBV, Andreas Gassen, hatte sogar einen kompletten Stopp der Tests auf das Coronavirus gefordert. Diese blöden Tests müssen abgeschafft werden“, sagte er der Bild-Zeitung. „Sie sind sehr teuer, der bürokratische Aufwand ist enorm und die epidemiologische Aussagekraft gleich null.“ Am Montag teilte die KBV mit, nach der Einigung mit Lauterbach sei „klargestellt“, dass Kassenärztliche Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssten und nicht für Betrugsfälle haftbar gemacht werden könnten.