Die Mobilität lockte die Fahrschüler mit einer „Selbstbeteiligung 300“. Betroffene zahlen nach einem Personenschaden deutlich mehr. Lynn Scherrer unterstützte ihren Bruder Björn beim Autofahrenlernen. Für diese praktischen Strecken haben die beiden ein Auto von Mobility gemietet. Bei einer Reise Ende 2021 kam es zu Schäden an der Karosserie. Fahrschüler Björn hatte beim Einparken die Bremse mit dem Gaspedal verwechselt. Schwester und Beifahrerin Lynn nahm es gelassen: «Wir dachten einfach, unabhängig von den Reparaturkosten brauchen wir nicht mehr als 300 Franken zu bezahlen. Das haben wir mit Mobility vereinbart.“
Irreführendes „Rabatt 300“
Speziell für ausgebildete Fahrer bietet Mobility seit Jahren ein Carsharing-Abo an. Ein halbes Jahr für 49 Franken, inklusive «Abzüge 300». Nach der Klage verlangte Mobility jedoch vom Fahrschüler Björn einen Abzug von rund 900 Franken. Die Krankenschwester akzeptiert das nicht und teilt Mobility mit: «Sie sagten, Sie müssten auf die kleinen Sterne aufpassen. Dort scheint es für neue oder neue Fahrer zusätzliche Zuschläge zwischen 500 und 1000 Franken zu geben. “Das ist für mich definitiv kein ‘Selbstbehalt 300’.”
1900 statt 300 Franken sind abzugsfähig
Laurence Willener und Michael Sommer üben auch gemeinsam Autofahren. Auch mit Mobility-Autos. Bis zu 1900 Franken soll Laurence, der junge Lernfahrer, zahlen. Für Schäden, die er gar nicht verursacht hat: Den Schaden am Kotflügel bemerkten die beiden erst während der Fahrt durch den Vorinsassen. Für Beifahrer Michael Sommer war klar: „Wir müssen diesen Schaden melden. Wir haben es nicht verursacht. Ich hatte das Gefühl, dass uns nichts passieren könnte. Ich kenne Mobility als sehr hilfsbereites Unternehmen.“ Doch Mobility verlangte von der jungen Kundin 1900 Franken für den nicht verursachten Schaden. Beifahrerin Sommer versteht die Welt nicht mehr: «Als Mobility-Kunde sind 300 Franken für mich schon 300 Franken. Dass es plötzlich 1900 Franken sein mussten, machte mir grosse Angst. “Für mich ist das ganz klar ein Köderangebot.”
Meinungsmobilität
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Während die Untersuchung «Kassensturz» noch andauerte, löschte Mobility die irreführende Formulierung «Selbstbehalt 300» von der Seite. Mediensprecher Stefan Rosky räumt im Interview mit «Kassensturz» ein: «Im Nachhinein war die Bezeichnung ‹Selbstbehalt 300› nicht die beste. Zwar decken diese 300 Franken 95 Prozent unserer Kunden ab.» Aber bei Jugendlichen kann es durchaus zu Missverständnissen kommen Fahrer.” Aus diesem Grund hat Mobility den Wortlaut auf „Haftungsreduktion“ geändert. Wer auf der Website oder App auf den Link „Disclaimer“ klickt, sieht den tatsächlichen Rabatt. Je nach Alter und Fahrpraxis sind es ein Vielfaches von 300 Franken. «Mobility» weist diesen Vorwurf gegenüber «Kassensturz» zurück. Ergänzungen für Studierende sind in den AGB deutlich aufgeführt. Aber die Anzeige war mit der „Selbstbeteiligung 300“ auffällig. Ausgebildeter Fahrer Laurence Willener kritisiert: „Als Fahranfänger vertraue ich den Angaben des Anbieters. Ich finde es fragwürdig, dass die Zuschläge so geheim formuliert werden“.