Ab dem 1. Juli 2022 steigen die Renten so stark wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Auch bei der Invalidenrente gibt es Anpassungen. Außerdem wird der Nachholfaktor wieder eingeführt. Ab dem 1. Juli erhalten rund 21 Millionen deutsche Rentner deutlich mehr Geld. Im Westen liegt die Rentensteigerung bei 5,35 Prozent, in den neuen Bundesländern bei 6,12 Prozent. Mit der Anpassung liegt das durchschnittliche Rentenniveau im Osten nun bei 98,6 Prozent des Wertes in den alten Bundesländern und die Anpassung soll bis 2024 abgeschlossen sein. Bundestag und Bundesrat haben Anfang Juni ein ähnliches Gesetz der Bundesregierung beschlossen. Aufgrund der positiven Entwicklung der Löhne und des Arbeitsmarktes in Deutschland seien hohe Rentenanpassungen möglich, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Oppositionspolitiker kritisierten die Erhöhungen wegen der stark gestiegenen Inflation als unzureichend. AUDIO: Rentenratgeber: Folgen einer Rentenerhöhung (36 Minuten)
Der Deckungssatz für Renten wird zurückgesetzt
Das neue Gesetz setzt auch die Vereinbarung des Koalitionsvertrages für Ampeln zur Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors um. Die Rentenschutzklausel verhindert Rentenkürzungen. Daher gibt es bei der jährlichen Rentenanpassung immer mindestens eine Nullrunde. Der Deckungsfaktor soll dieses System wirtschaftlich tragfähig machen, auch wenn sich die Löhne und Gehälter negativ entwickeln und die Rentenversicherungseinkommen sinken. Das bedeutet, dass die wirklich notwendigen Rentenkürzungen nicht einkalkuliert, sondern durch die Rentenerhöhungen in den kommenden Jahren ausgeglichen werden.
Invaliditätsrentenerhöhungen für einige Gruppen
Auch Bezieher von Invalidenrenten können ab dem 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen vom neuen Rentengesetz profitieren. Wer zwischen 2001 und 2018 Altersrente beantragt hat, erhält monatliche Beiträge zwischen 4,5 und 7,5 Prozent. Dieser Personenkreis – rund drei Millionen Menschen – wurde bei mehreren gesetzlichen Verbesserungen der Invalidenrente bisher nicht oder nur unvollständig berücksichtigt.
Steuerzahler nach Rentenerhöhung: Was tun?
Die Auswirkungen von Erhöhungen des steuerpflichtigen Rentenanteils sind in der Regel gering. Allerdings kann es nach einer Erhöhung vorkommen, dass der zu versteuernde Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt (für 2022: 10.347 Euro für Unverheiratete, doppelter Wert für Verheiratete). Dann ist eine Steuererklärung erforderlich. Auch Gesundheitsausgaben, Handwerksausgaben, Spenden oder Werbungskosten können Rentner steuerlich geltend machen, sodass die tatsächliche Steuerbelastung meist moderat ausfällt. Darauf weisen die Steuerhilfeverbände der entgeltlichen Dienstleistungen hin. Rentner sollten in der Regel den jährlichen Anpassungsbetrag in ihrer Steuererklärung angeben. Neben dem steuerpflichtigen Teil der Rente werden sonstige steuerpflichtige Einkünfte – beispielsweise aus Miete – mit dem Grundfreibetrag verrechnet und müssen bei der Steuerpflicht berücksichtigt werden.
Für künftige Rentner wird die Rentenleistung gekürzt
Die Höhe des Rentenfreibetrags – also des steuerfreien Teils der Rente – hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Sie wird für zukünftige Generationen um 1 Prozent pro Jahr reduziert. Beispiel: Geht ein Mitarbeiter 2023 in den Ruhestand, sind 17 Prozent des Gehalts steuerfrei. Wenn Sie 2024 in Rente gehen, beträgt der Freibetrag nur noch 16 Prozent.
Pensionierung mit 63 Jahren ist bei Buchung möglich
Wenn Sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie bei sehr langer Versicherungszeit abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Das Mindestrentenalter richtet sich nach dem Geburtsjahr. Aber auch nach 35 Versicherungsjahren ist ein Renteneintritt möglich, allerdings müssen ab dem Geburtsjahr 1964 Dauerbuchungen bis zu 14,4 Prozent hingenommen werden. Das Mindestalter hierfür beträgt 63 Jahre.
Die Altersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben
Die Versicherungszeit umfasst unter anderem Schul- und Studienzeiten oder Elternzeiten. Das Rentenalter wird schrittweise bis 2029 angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt das ordentliche Rentenalter von 67 Jahren. Weitere Informationen 4 Min Die Preise steigen so schnell wie lange nicht mehr – viele Deutsche haben Angst vor dem Älterwerden. 4 Minuten Die Zahl der älteren Arbeitnehmer hat im Vergleich zu zehn Jahren deutlich zugenommen. Betroffen sind soziale Organisationen. mehr 45 Minuten Die Rentenprognosen werden düsterer, insbesondere für Frauen. Was sind die Ursachen für Armut bei älteren Frauen? Kann es vermieden werden? 45 Minuten Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen Führen 29.06.2022 | 20.00.