Von: Stella Henrich Aufteilung Arbeitnehmer dürfen sich über einen höheren Mindestlohn freuen und auch für Rentner soll es mehr Geld geben – Änderungen im Überblick. München – Im Juli kommt es zu erheblichen Veränderungen bei den Bürgern. Dazu gehören zahlreiche neue Gesetze zu Renten, Verträgen und Mindestlöhnen. Die gute Nachricht: Angestellte und Rentner bekommen mehr Geld. Auch für Hartz-IV-Empfänger gibt es einen Bonus. Zudem entfällt die EEG-Umlage, was die Haushaltskasse der Bürger in Zeiten steigender Strompreise entlasten soll. Für Raucher wird es aber teurer. Und für einen Coronavirus-Test müssen Bürger künftig 3 Euro zahlen.

Was ist neu im Juli: Mehr Geld für Hart IV-Rentner, Mitarbeiter und Empfänger

Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentner hierzulande. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um bis zu 6,12 Prozent. Der starke Anstieg ist auf die gute Wirtschaftslage in der Vergangenheit und die darauf folgende positive Entwicklung der Einkommen der Mitarbeiter und der Einkommen der Pensionskasse zurückzuführen. Und die Mitarbeiter müssen zufrieden sein. Denn sie erhalten am 1. Juli einen höheren Mindestlohn. Sie steigt derzeit auf 10,45 Euro pro Stunde und steigt dann zum 1. Oktober wieder auf 12 Euro pro Stunde. Bundeskanzler Olaf Solz hatte die Erhöhung zu einem zentralen Versprechen im Bundestagswahlkampf gemacht. Hartz-IV-Empfänger erhalten im Juli einmalig 200 Euro Bonus. (Symbolbild) © Christian Ohde / imago Auch Sozialhilfeempfänger und Hartz IV-Empfänger erhalten mehr Geld. Sie erhalten eine einmalige Bonuszahlung von 200 Euro. Damit erhalten Unverheiratete statt 449 Euro nun 649 Euro. Das Stipendium wird zum Regelsatz von Hartz IV gezahlt. Der Corona-Bonus von 200 € gilt für alle im Juli 2022 leistungsberechtigten erwachsenen Hartz-IV- oder Grundversicherungsempfänger. Eine Übersicht über die aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Das ändert sich für Verbraucher im Juli – ein Überblick

Mindestlohn steigt Stundenlohn steigt auf 10,45 Euro Rentner in West und Ost bekommen mehr Geld + 5,35 % (West), + 6,12 % (Ost) Entlastung für Hartz-IV-Empfänger Maßnahme aus ihrem Entlastungspaket Bund EEG-Umlage abgeschafft Änderungen Betrifft alle Strom Kunden übergeben die Kasse automatisch an den Arbeitgeber Umtauschfrist für den Umtausch endetUmtausch nur noch bis 19. Juli Elektroaltgeräte abgeben ist jetzt einfacher bei Aldi und Co. Neue Pfandregeln Keine Flaschen und Kisten mehr ohne Pfand Lärm wird teurer Auch E-Zigaretten werden Vertragskündigungen werden erleichtert HDHL erhöht Portokosten für Pakete erhöht Corona-Test nicht mehr kostenlos 3 Euro pro Versuch Einkommenssteuer Mehr Geld für Arbeitnehmer

Änderungen im Juli: Die EEG-Umlage entfällt

Was viele Verbraucher vielleicht noch nicht wissen, aber das dürfte sie umso glücklicher machen. Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli abgeschafft. „Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) werden die EEG-Umlage per Gesetz zum 1. Juli 2022 von bisher 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null Cent pro Kilowattstunde senken“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung. Stromversorger sind nun verpflichtet, den Verlust an ihre Kunden weiterzugeben. Strom wird nicht billiger, weil die Umlage nur ein Teil des Preises ist und die Anbieter beim Kauf an der Strombörse mehr als ein Jahr im Voraus bezahlen müssen. Finanzminister Robert Hubeck (Grüne) machte es im März dieses Jahres deutlich. „Der Wegfall der EEG-Belastung kann den Druck auf die Verbraucher etwas verringern“, erklärte Habeck. Nach Schätzungen von Verivox spart ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden in diesem Jahr durch die Abschaffung etwa 33 Euro (brutto).

Neuerungen im Juli: Digitale Krankschreibung und Führerscheinumtausch

Medizinische Kliniken versenden seit vergangenem Oktober digitale Krankmeldungen an die Krankenkassen. Ab Juli muss die Krankkarte nicht mehr nur an die Krankenkassen, sondern auch an den Arbeitgeber geschickt werden. Das bedeutet, dass Mitarbeiter die bisherige „gelbe Bescheinigung“ nicht mehr selbst im Unternehmen abgeben müssen. Patienten erhalten nur ein Exemplar zur eigenen Dokumentation. Die Frist für den Führerscheinwechsel wurde dieses Jahr vom 19. Januar bis 19. Juli verlängert. Aber dann war Schluss. Wer bis dahin zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen rosa oder grauen Führerschein im Portemonnaie hat, muss diesen bei der zuständigen Behörde umtauschen – sonst droht ein Bußgeld. Der neue EU-Führerschein bleibt laut ADAC unbefristet gültig, unabhängig davon, wann Sie die Fahrprüfung abgelegt haben.

Neuerungen im Juli: Kostenlose Rückgabe von Elektronik bei Aldi, Lidl und Co.

Tatsächlich ist das Gesetz seit Anfang des Jahres in Kraft. Händlern wurde jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt, um elektronische Geräte wie Handys, Mixer und Toaster zurückzubekommen. Ab dem 1. Juli sind Supermärkte und Discounter wie Aldi, Lidl und Co. muss diese Geräte nun kostenlos annehmen. Auch Online-Händler sind laut Nordbayern.de (siehe Video) künftig gezwungen, Altgeräte zurückzunehmen. Ab dem 1. Januar gilt für alle Getränke in zurückgegebenen Flaschen oder Dosen ein Pfand. Die bereits produzierten Getränke wurden weiterhin ohne Pfand verkauft. Ab Juli ist Schluss. Darüber hinaus sollten auch Säfte und andere Getränke das Pfandsymbol aufweisen. Das heißt, nicht mehr was in der Verpackung ist und Pfand erhoben wird, sondern das Verpackungsmaterial ist entscheidend. Mit dieser strengeren Deklarationsregel will das Bundesumweltministerium Plastik weiter reduzieren.

Neuerungen im Juli: Raucher werden aufgefordert, mehr zu zahlen, aber es ist einfacher aufzuhören

Jetzt werden Shisha-Rauch, erhitzter Tabak und sogenannte „Liquids“ teurer. Diese Änderung tritt am 1. Juli in Kraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nicht. Die Flüssigkeiten, die in einer elektronischen Zigarette verdunsten, kosten jetzt 5,60 Euro. Früher lag der Preis bei etwa 4 Euro. Laut Bundesfinanzministerium soll von 2022 bis 2026 jede Packung Zigaretten jährlich acht Cent mehr kosten. Merjkur.de berichtet. Verbraucher, die einen Online-Vertrag abgeschlossen haben, sollen diesen nun einfach online lösen können. Hierfür ist ein Abbrechen-Button auf der Unternehmens-Website erforderlich. Niemand muss mehr einen Brief oder ein Fax schreiben. Chip.de berichtet, dass man nicht mehr zum Telefon greifen muss. Wenn ein Unternehmen diesen Button bis zum 1. Juli nicht hat, haben Verbraucher das Recht, fristlos zu kündigen.

Neuerungen im Juli: Geld für Coronavirus-Tests geht aus – Paketpreise steigen ebenfalls

Der kostenlose Coronavirus-Test wird am 1. Juli abgeschlossen. Untersuchungen für gefährdete Gruppen bleiben kostenlos. Schwangere können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Doch nicht nur Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dreht an der Preisschraube. Auch Verbraucher, die Pakete verschicken wollen, sollten ab dem 1. Juli mehr Geld auf den Tisch legen. Das S-Paket kostet dann 3,99 Euro statt 3,79 Euro und das M-Paket kostet 4,79 Euro. Hier eine Preisübersicht.

Innovationen im Juli: Für Mitarbeiter mehr sauber als ekelhaft

Das dürfte Millionen Menschen freuen, denn der Einkommensteuertarif wird angepasst. Drei Dinge ändern sich zugunsten der Arbeitnehmer: die Grundpauschale, die Wegstreckenpauschale und die Arbeitnehmerpauschale. Das bedeutet, dass Personen in einem Arbeitsverhältnis weniger Steuern an das Finanzamt abführen müssen. Da die Lebenshaltungskosten für viele Menschen trotz der Erleichterungen immer noch unbezahlbar sind, schlägt Bundeskanzler Olaf Solz nun eine steuerfreie Einmalzahlung der Arbeitgeber vor. Unter Ökonomen findet sie jedoch wenig Unterstützung.

Zehn Lebensmittel, die den Blutdruck senken

Sehen Sie sich die Fotogalerie an Bleiben Sie mit unserem brandneuen Verbraucher-Newsletter über Verbraucherinformationen und Produktrückrufe auf dem Laufenden.