08.07.2022, 00:12

Zur Schonung der Erdgasreserven können Kohlekraftwerke bei Engpässen zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Der Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf der Koalition zur Bereitstellung von Ersatzkraftwerken zu. Aufgrund der Erdgaskrise hat der Bundestag den Weg freigemacht für die vorübergehende Nutzung von mehr Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung. Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten am späten Abend, die staatlichen Hilfen für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper zu lockern. Optional kann auch ein Pay-as-you-go-System geschaffen werden, damit Gaspreiserhöhungen für Energieversorger gleichmäßiger an die Kunden weitergegeben werden können. Allerdings will die Bundesregierung den Einsatz dieses Instruments verhindern. Über die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen soll am Freitag der Bundesrat abstimmen. Sie sind eine Reaktion auf die starke Drosselung der russischen Erdgasversorgung über die Pipeline Nord Stream 1. Um Erdgas einzusparen, muss nun weniger Gas zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Demgegenüber sollen Kohlekraftwerke für eine Übergangszeit genutzt werden, die derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, stillgelegt werden oder in Reserve stehen. Das Bundesfinanzministerium hatte bereits angekündigt, gleichzeitig die notwendige Ministerialverordnung zu erarbeiten, um die sogenannte Gasersatzreserve in Betrieb zu nehmen. Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag der Unionsfraktion ab, der die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken zum Ziel hatte. CDU und CSU hatten vorgeschlagen, der Bundesregierung zu gestatten, neben den Kohlekraftwerken auch die drei verbleibenden deutschen Atomkraftwerke weiter zu betreiben. Zuletzt hatte die FDP dafür geworben – die Liberaldemokraten konnten sich in der Koalition gegen SPD und Grüne jedoch nicht durchsetzen.