Zusätzlich erhalten die Länder aufgrund der Auswirkungen der Pandemie einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro. Der Betrag, der aus den EU-Töpfen kommt, soll in grüne oder digitale Veränderungen, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung oder öffentlichen und klimafreundlichen Verkehr fließen. Zuvor hatte der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien der zweiten Budgetänderung zugestimmt. Damit werden nicht nur die Kompetenzverschiebungen im Bundesministeriumsgesetz, sondern auch die kürzlich beschlossenen Anti-Inflations-Maßnahmen im Haushalt bewertet. Außerdem stimmte er der Vereinfachung bestehender Finanzvorschriften für den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds und einem Maßnahmenpaket im diesjährigen Steueränderungsgesetz zu, das unter anderem Steuerbefreiungen für internationale Bahntickets und kleinere Photovoltaikanlagen vorsieht. Und eine beschlossene Novelle des Wertpapieraufsichtsgesetzes soll Finanzinstrumenten mehr Nachhaltigkeit verleihen.