London – Dienstag, 28.06.2022 um 21:50 Uhr Dennis Novak, der einzige Vertreter Österreichs im Hauptfeld beim Wimbledon Grand Slam, steht in der zweiten Runde des Rasenklassikers! Der Niederösterreich-Qualifikant setzte sich in vier Sätzen gegen den Argentinier Facundo Bagnis mit 7:6 (7), 2:6, 6:4, 6:3 durch und trifft am Donnerstag auf den Australier Jason Kubler, der ebenfalls durch die Qualifikation musste und muss besiegte die Briten. Daniel Evans 6-1, 6-4, 6-3. Bisher ist seine Teilnahme an der dritten Runde des Rasenklassikers in London im Jahr 2018 das beste wichtige Ergebnis in Novaks Karriere.
Der erste Satz war gespielt
Novak gelang schnell ein Break zum 2:1 im ersten Satz, das Rebreak zum 4:4 musste er aber hinnehmen, da er fehleranfälliger war. Wenig später vergab der Wiener Neustädter drei Breakchancen, setzte sich dann aber im eigenen Aufschlagspiel mit 5:5 durch. Schließlich geht er sogar ins Tiebreak, in dem Novak vor einem Satzball für den Argentinier steht, löst die Situation aber souverän und hat mit 7:6 (7) das beste Ende mit seiner Partie. Im zweiten Durchgang nutzte Bagnis einen Doppelfehler von Novak aus und nahm dem Österreicher sofort das Service ab. Der 28-Jährige tut sich zunehmend schwer, nach dem 2:3 verliert er den Satz klar mit 2:6. Doch der nächste stellt die Sache auf den Kopf: Novak schafft beim 4:4 das einzige Break – und das mit 40:0 – und führt erneut mit 6:4. Beflügelt von seinem Spiel fand Novak den vierten Satz leichter, machte auf 5:3 und servierte dann zum Sieg aus. Textquelle: © LAOLA1.at Ganz oben auf der Seite » KOMMENTARE .. Rechtliche Hinweise: Nutzerbewertungen geben nicht unbedingt die Meinung der LAOLA1-Redaktion wieder. LAOLA1 behält sich das Recht vor, Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen, insbesondere wenn sie gegen straf- oder zivilrechtliche Normen verstoßen, gegen die guten Sitten verstoßen oder sonst dem Ruf von LAOLA1 zuwiderlaufen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere Nutzungsbedingungen. In solchen Fällen kann der Nutzer keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus behält sich die Sportradar Media Services GmbH Schadensersatzansprüche und die Anzeige strafrechtlich relevanter Tatsachen vor.