Lauterbach sichert Vorbereitung für den Herbst zu – Opposition kritisiert Gesetzentwurf
Stand: 07.07.2022 | Lesezeit: 4 Minuten
„Leider geht die Pandemie nicht in die Sommerferien“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat für den Herbst Vorbereitungen für einen umfassenden Schutz vor dem Coronavirus zugesagt. „Leider geht die Pandemie nicht in die Sommerferien“, sagte er dem Bundestag. Allerdings wird auch der Kampf gegen die Pandemie voraussichtlich keine Sommerpause einlegen. Die Ampelkoalition hat einen ersten Entwurf eines Corona-Gesetzes zum Schutz gefährdeter Gruppen in den Bundestag eingebracht. Die Opposition hält den Entwurf für „ungenügend“ oder „unvollständig“. Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigt, weitere Schutzmaßnahmen ergreifen zu wollen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat versprochen, sich auf umfassende Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst vorzubereiten. „Leider geht die Pandemie nicht in die Sommerferien“, sagte der Minister am Donnerstag im Bundestag. Allerdings wird auch der Kampf gegen die Pandemie voraussichtlich keine Sommerpause einlegen. “Wir dürfen und können es uns nicht leisten, nicht ein drittes Mal gut vorbereitet in den Herbst zu gehen.” Deshalb tun sie alles Notwendige, um mit der Situation fertig zu werden. Lauterbach bestätigte, dass nach dem geplanten Sommerhoch der Herbst schwierig werde. Erwartet wird ein Kampf mit der inzwischen dominierenden Virusvariante BA.5, die auch etwas schwerere Verläufe aufweist als bisherige Mikron-Varianten. Frühere Impfstoffe funktionierten nicht perfekt, um Infektionen zu verhindern, aber sie verhinderten jeden Tag Todesfälle. “Wenn wir die Impfstoffe nicht hätten, wären wir in einer katastrophalen Situation.” In Vorbereitung auf den Herbst legte die Koalition dem Parlament einen ersten Gesetzentwurf zum Schutz gefährdeter Gruppen zur ersten Lesung vor. Der Plan soll als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen. Es handelt sich um ein „Übergangsgesetz“, das dann im parlamentarischen Verfahren – in zweiter und dritter Lesung – mit weiteren Inhalten ergänzt werden kann. Das Laternenbündnis berät derzeit über weitere Schutzmaßnahmen. Hintergrund ist, dass im Sommer oder Herbst einige für die Pandemiebekämpfung wichtige Regelungen und Durchführungsbefugnisse des Infektionsschutzgesetzes auslaufen. Lesen Sie auch Konkret soll nach dem aktuellen Entwurf die Rechtsgrundlage für Impfungen bis zum 31. Dezember verlängert werden. Außerdem sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte das Recht haben, bis zum 30. April 2023 eine Impfung gegen Covid-19 vorzusehen. Auch die Bundesländer sollen den Einsatz von Sanitärfachkräften in Pflegeheimen regeln können. Um Engpässe früher zu erkennen, sollten Kliniken außer auf Intensivstationen auch freie und belegte Betten auf Regelstationen erfassen und zentral melden. Ziel ist auch eine aktuelle „Vollakte“ der PCR-Tests – also aller Ergebnisse. Bisher besteht nur eine Meldepflicht positiver Tests.
FDP: Viele Corona-Beschränkungen werden in Frage gestellt
„Der große Unterschied zu den letzten beiden Jahren ist, dass wir dieses Mal gut auf den Herbst vorbereitet sind. Das hat die unionsgeführte Bundesregierung damals versäumt“, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr gegenüber WELT zum Gesetzentwurf. Über weitere mögliche Schutzmaßnahmen will die Laternenregierung in den kommenden Wochen beraten.
Dürr betonte: „Wir werden keine Maßnahme in Betracht ziehen, deren Wirksamkeit fraglich ist. Das Überprüfungsgremium hat den Nagel auf den Kopf getroffen und viele der bisherigen Beschränkungen des Coronavirus in Frage gestellt – wie Sperrungen und Schulschließungen.“ Bei der FDP werde es keine Grundrechtsverletzungen geben, deren Wirksamkeit “nicht einmal bewiesen” sei.
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Der Sachverständigenausschuss des Bundestages und die Bundesregierung haben in ihrem Evaluierungsbericht kürzlich die unzureichende Datenlage in Deutschland während der Corona-Pandemie beklagt. Daher kann die Wirkung von Schutzmaßnahmen oft nicht abgeschätzt werden.
Die Opposition ist verärgert über den Ampelentwurf
Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Gewerkschaft, kritisierte den am Donnerstag diskutierten Gesetzentwurf als „unangemessen“. Der Entwurf sei „deutlich für eine Ampel in Fragen der Pandemievorsorge“, sagte der Konzern WELT.
Obwohl der Entwurf interessante Neuerungen enthält, bleibt die Frage nach Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz „völlig offen“. „Aber das wäre der Zweck dieses Gesetzes. Deshalb werden wir das Gesetz in seiner jetzigen Form ablehnen.”
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Die geltenden Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Gesundheitsminister Lauterbach will noch Eckpunkte für das weitere Vorgehen präsentieren. „Wir werden die Maßnahmen haben, die wir brauchen“, versprach Lauterbach am Donnerstag im Bundestag. Er sei zuversichtlich, dass sich die Ampelparteien hier schnell einigen könnten.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathryn Vogler, bezeichnete den Gesetzentwurf zum Schutz gefährdeter Gruppen als „mangelhaft“. „Die darin enthaltenen Regelungen zur Verbesserung der Datenlage in der Pandemie werden nicht ausreichen, um die viel beklagte ‚blinde Datenflucht‘ zu beheben“, sagte Vogler gegenüber WELT. Pflegeheimmaßnahmen gingen an der Realität vorbei. Der Politiker kritisierte, dass wichtige Aspekte des Gesetzes noch fehlten. “Dieser leere Text ist keine ausreichende Vorbereitung auf die Welle, die im Herbst droht.”
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Die AfD lehne den Entwurf ab, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Partei, Martin Sichert, „weil es um die Impfung und damit um die Diskriminierung von Ungeimpften geht“. Positiv ist, dass mehr Daten erhoben werden sollten, aber der Gesetzentwurf reicht hier nicht aus. Sichert kritisierte, dass keine Daten zu “Long Covid, zum Post-Impf-Syndrom, keine Daten zu denen in Krankenhäusern oder Intensivstationen mit Coronavirus oder wegen Impfung” erhoben würden.
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