Ab Donnerstag gibt es kostenlose Prüfungen nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Prüfungen, zum Beispiel für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen über 60, wird eine Zuzahlung von drei Euro verlangt. Wer einen solchen Test wünscht, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck durchgeführt wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung kritisierte, dass sie vor der Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung nur vier Stunden und 15 Minuten Zeit hatten, sich zu den neuen Regelungen zu äußern. Aus dem Ministerium gab es keine Reaktionen.
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Auf Nachfrage am Donnerstagabend erklärte das Bundesgesundheitsministerium, es gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterhin ihrem Auftrag zur Preisbildung und stichprobenartigen Überprüfung von Untersuchungsstellen nachkommen würden. „Im Dialog werden wir mit der KV in Kürze besprechen, wie die neuen Regeln unbürokratisch angewendet werden können“, sagte ein Sprecher.