Ab Juli keine Ökostrom-Umlage: Was Stromkunden wissen müssen, um die EEG-Umlage abzuschaffen Stromzähler ablesen und beim Anbieter melden: Das ist vor allem für eine Gruppe sinnvoll. Foto: Uli Deck
Düsseldorf Im Jahr 2000 eingeführt, entfällt ab dem 1. Juli für private Haushalte: Die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt. Wer sollte also schnell eine Zwischenauskunft über den Stromzählerstand erhalten und wann Kunden eine Rückerstattung vom Versorger erhalten. Für Stromkunden gibt es gute und schlechte Nachrichten. Die gute Nachricht zuerst: Strom wird ab dem 1. Juli um 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto günstiger. Denn die seit dem Jahr 2000 geltende EEG-Umlage zur Finanzierung erneuerbarer Energien sinkt dann auf null Cent. Energieversorger müssen die Senkung an ihre Kunden weitergeben und dürfen die Energiepreise zum 1. Juli ebenfalls nicht erhöhen. Dies regelt das „Gesetz zur Reduzierung der EEG-Belastung und Abwälzung der Umlage auf den Letztverbraucher“. Ende April vom Bundestag beschlossen und ab Ende Mai gültig. Die Stromrechnung reduziere sich dadurch nicht sofort, sondern werde „erst mit der nächsten Jahresrechnung kompensiert“, so die Verbraucherzentrale NRW. Allerdings sollten Stromanbieter den „Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die Abschaffung der EEG-Umlage verringert“ deutlich auf der Stromrechnung ausweisen.
EEG-Abgabe: Deshalb sollten Sie jetzt den Stromzähler ablesen
Was Stromkunden jetzt wissen müssen, um die EEG-Umlage abzuschaffen Die Verbraucherzentrale rät Haushalten, die elektrisch beheizt werden – zum Beispiel mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung –, eine Zwischenanzeige des Stromzählerstands zu machen. Denn: „Der Energieverbrauch ist durch die Heizperiode ungleichmäßig über das Jahr verteilt und kann auch witterungsbedingt von Jahr zu Jahr unterschiedlich gespeichert werden.“ Die Schätzung des Stromanbieters reicht nicht aus, um zu wissen, wie viel Strom im ersten Halbjahr und wie viel im zweiten verbraucht wurde. Diese Kilowatt-Verbräuche sind letztlich ausschlaggebend für die Kalkulation reduzierter Kosten im Hinblick auf den Wegfall der EEG-Belastung. Betroffene Haushalte sollen am 30. Juni ihren Zählerstand erhalten und den Preis an den Stromanbieter melden. Haushalte, die nicht mit Strom beheizt werden, brauchen dies nicht, denn der Stromverbrauch verteilt sich hier sehr gleichmäßig über das Jahr, sagt die Verbraucherzentrale. Wenn du es noch einmal machen möchtest, kannst du das natürlich tun. In Zukunft „wird der Förderbedarf für Erneuerbare Energien […] wird aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ erstattet. Das teilte die Bundesregierung im April dieses Jahres mit. Das war das Anliegen des Laternen-Regierungskoalitionsvertrags. Damit soll „der Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttostromverbrauch gesenkt werden […] sie hat sich in weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt“, so das Kabinett. Die EEG-Belastung der Stromverbraucher sollte zunächst erst ab Januar 2023 gesenkt werden. Angesichts der aktuell angespannten Lage mit Krieg in der Ukraine, Inflation und extrem hohen Energiekosten wurde dies frühzeitig zur Entlastung der Haushalte angewendet. Und auch das ist eine schlechte Nachricht: Stromversorger dürfen die Arbeitspreise – also einen Teil der Stromkosten – für das laufende Jahr nicht erhöhen und sind gesetzlich verpflichtet, die Abschaffung der EEG-Umlage zu beschließen. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Strompreise aufgrund der aktuellen Situation insgesamt weiter steigen werden. Viele Stromanbieter im Rheinland haben bereits höhere Kosten angekündigt.