Um den Ausstieg aus russischem Gas und die Diversifizierung der Bezugsquellen zu fördern, hat der Nationalrat kürzlich das sogenannte Gasdiversifizierungsgesetz verabschiedet. Da die Koalitionsparteien davon ausgehen, dass die dafür vorgesehenen Mittel – jährlich 100 Millionen Euro von 2022 bis 2025 – wegen weiterer Preiserhöhungen nicht ausreichen werden, soll Energieministerin Leonore Gewessler im Einvernehmen mit Finanzminister Magnus Brunner zusätzliche Regelungen erlassen . bis 31. Dezember 2023 Haushaltslinien zur Sicherstellung der inländischen Gasversorgung. Oppositionsparteien haben erklärt, dass sie bei den Nachwahlen nicht antreten werden, zumal das Gesetz noch nicht im Bundesrat debattiert wurde. Daher wurde der Antrag nur von der PVP und den Grünen angenommen. Sortenschutz und Grüne: Eine wichtige Fördermaßnahme für sehr energieintensive Branchen Um die Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf zu sichern, wollen ÖVP und grüner Finanzminister Martin Kocher eine Haushaltsermächtigung für die sogenannte Vorbelastung erteilen. Nach dem Entwurf könnte das Ressort in Abstimmung mit dem Finanzministerium bis zu 450 Millionen Euro an Zuschüssen an energieintensive Unternehmen vergeben. Dadurch würden einige zusätzliche Kosten für Energiepreise (Brennstoff, Strom und Gas) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Regelung gilt bis Ende 2023, dann müssen die entsprechenden Förderanträge bis Ende 2022 bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH eingereicht werden. Laut Initiativantrag (2680/A) ergeben sich die Bewilligung und der Förderzeitraum aus Vorläufig Krisenrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Das betriebliche Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde in einer Novelle mit dem Ziel einer umfassenden Überprüfung der Förderungen mit den Stimmen von ÖVP und Grünen verabschiedet. Auch einem Antrag auf Änderung des Gesetzes zur Bewertung der COVID-19-Förderung wurde mehrheitlich zugestimmt. Mehr als eine halbe Milliarde Euro Steuergelder würden nun über die AWS-„Black Box“ umverteilt und niemand wisse, welche Unternehmen etwas bekommen würden, sagte SPÖ-Chefin Eva Maria Holzleitner. Es fragt sich auch, ob es Kontroll- oder Meldepflichten gibt. Auch Christoph Matznetter (SPÖ) wünscht sich mehr Transparenz und befürchtet, dass Gelder an die falschen Leute gehen. Er hätte zumindest jene Unternehmen explizit ausschließen müssen, die in den letzten Monaten übermäßige Gewinne gemacht haben. Abgesehen davon, dass jetzt AWS und nicht die Finanzbehörden zuständig seien, erwarte er, dass es ungefähre Schätzungen für die in Frage kommenden Unternehmen gebe, sagte der Abgeordnete Gerald Loacker (NEOS). Er hofft auch, dass die Finanzierung in die Transparenzdatenbank aufgenommen wird. Herr Karlheinz Kopf (ÖVP) sagte gegenüber Rednern der Opposition, dass die Änderungen die Kontrolle der Finanzierung gewährleisteten. Zudem hat die EU klar definiert, was energieintensive Unternehmen bedeuten. Dazu gehören solche, bei denen die Energie- und Strombereitstellungskosten mindestens 3 % des Produktionswerts oder die zu zahlende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % der Wertschöpfung betragen. Machen Sie sich auch keine Gedanken über die Bearbeitung, da AWS wie bei allen anderen Finanzierungen vorgehen wird. Dieses Verfahren sei “vielfach erprobt worden”, sagte Kopf. Für den Abgeordneten Jakob Schwarz (Grüne) war die Regelung nach deutschem Vorbild nicht übertrieben, da es klare Vorgaben zu staatlichen Beihilfen gebe. Zudem seien Mehrfachförderungen ausgeschlossen, sagte er mit Verweis auf das Strompreisausgleichsgesetz. Gasausbaugesetz: Verlängerung der Unterstützung für den Gasausstieg aus Russland In ihrer geplanten Initiative zur Änderung des Umwandlungsgesetzes Gas (GDG) 2022 schlagen Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) Energieministerin Leonore Gewessler im Einvernehmen mit Finanzminister Magnus Brunner vor, bis zum 31 Zusätzliche Haushaltslinien zur Sicherstellung der inländischen Gasversorgung können abgerufen werden. Die derzeit für die Umsetzung des GDG eingeplanten Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr dürften der Begründung zufolge aufgrund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland und der damit verbundenen weiteren Preiserhöhungen nicht ausreichen. Im Bedarfsfall sollen Mittel nach den Auszahlungsvorschriften des Bundesfinanzgesetzes bzw. des Bundesfinanzrahmengesetzes (2679/A) schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen. Das Gasausbaugesetz sieht grundsätzlich vor, dass Mittel für folgende Maßnahmen eingesetzt werden müssen, um die Ziele zu erreichen: Kosten für Unternehmen zur Lieferung und Nutzung von Gas aus nicht-russischen Quellen, sofern dies nicht die erneuerbaren Energiequellen oder Fernwärme ersetzt und Umwandlungskosten von Strom-, Wärme- und/oder Kälteerzeugungsanlagen unter Nutzung alternativer Energiequellen. Die Änderung wurde von der PVP und den Grünen abgestimmt. Der Antrag der SPÖ auf Verschiebung wurde nur von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Die Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) erklärte, dies sei eine Aufstockung der Mittel, die im Bedarfsfall ein schnelles und flexibles Handeln ermöglichen würde. Karin Doppelbauer (NEOS) warnte davor, dass derzeit niemand wisse, wo man nicht-russisches Gas herbekomme. Auch dazu gibt es seitens der OMV keine Informationen. Sie kritisierte auch, dass keine wirtschaftliche Obergrenze festgelegt wurde. Auch Hubert Fuchs von der FPÖ stimmte zu. Auf SPÖ-Seite wies Alois Stöger darauf hin, dass heute ein Gesetz geändert wird, das noch nicht einmal in der Landeskammer verabschiedet wurde. Zudem bezieht sich die Verfügungsermächtigung auf das BFG 2023, also ein noch nicht bestehendes Gesetz. Dies ist aus seiner Sicht verfassungswidrig. (nahe) Klage HINWEIS: Der Haushaltsdienst des Parlaments bietet Finanzanalysen zur Finanzpolitik und Vorschläge des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Haushaltsvollzugsdaten (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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