Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird durch die Verwendung der Rot-Weiß-Rot – Karte erleichtert. ©APA/BARBARA GINDL
Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird durch die Verwendung der Rot-Weiß-Rot – Karte erleichtert. Mit den Stimmen der PVP, der Grünen und der NEOS stimmte der Sozialausschuss des Bundestags für eine Neuregelung.
Sie lockern unter anderem die Zulassungskriterien für Mindestlohn und Sprachkenntnisse. Außerdem sollen unbefristete Saisonarbeitskräfte einen dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
Der Sozialausschuss winkte durch den einfachsten Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte
Vertreter der Regierungskoalition sehen darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des aktuellen Arbeitskräftemangels in Österreich. Vertreter von SPÖ und FPÖ befürchten dagegen laut Parlamentskorrespondenz, dass dadurch der Druck auf Haushaltshilfen steigen wird. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hält die Bedenken von SPÖ und FPÖ für unbegründet, da es derzeit nur 5.300 aktive Rot-Weiß-Rot-Karten gebe und etwa 7.000 Menschen etwa aus der Ukraine eine Arbeitserlaubnis hätten.
Diverse Vereinfachungen für RWR-Karten-Empfänger
Künftig müssen RWR-Karteninhaber nur noch 50 Prozent der maximalen ASVG-Beitragsgrundlage aufbringen, die in diesem Monat 2.835 Euro brutto beträgt. Für Absolventen hiesiger Universitäten und Fachhochschulen gibt es keine Mindestlohnpflicht mehr. Das Gehalt muss jedoch dem lokalen Gehalt lokaler Absolventen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen. Englischkenntnisse sind gleichbedeutend mit Deutschkenntnissen, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Die Anerkennung von Berufserfahrung wird erleichtert, Sprachzertifikate und andere Nachweise bleiben länger gültig. Außerdem wird es einfachere Anträge für Familienangehörige geben.
Neue Regelungen für Existenzgründer und Arbeitnehmer aus Drittstaaten
Ausländische Start-ups brauchen nur 30.000 Euro statt 50.000 Euro. Besonders ausgebildete Arbeitskräfte aus Drittstaaten, wie z. B. Fachinformatiker, die für zeitlich befristete Projekte nach Österreich entsandt werden, können eine befristete Arbeitserlaubnis für bis zu sechs Monate erhalten. Registrierte Saisonarbeitskräfte, die mindestens zwei Jahre lang mehr als sieben Monate im Tourismus oder in der Landwirtschaft in Teilzeit gearbeitet haben, können dauerhaft Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die Austrian Business Agency (ABA) unterstützt Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Bewerbung über eine eigene Plattform.