5.7.2022 17:33 Uhr
Durch die Einschränkung der russischen Erdgaslieferungen stehen Energiekonzerne wie Uniper vor Problemen. Mehrkosten dürfen sie bisher nicht an die Kunden weitergeben. Dies soll laut Kabinettsbeschluss im Notfall möglich sein. Andere Instrumente zielen darauf ab, eine Insolvenz zu verhindern. Damit starke Preissprünge im Erdgasmarkt an die Kunden weitergegeben werden können, hat die Bundesregierung ein neues Instrument beschlossen. Dies sollte jedoch möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Staat angeschlagene Energieunternehmen mit Staatshilfen retten kann. Entsprechende Gesetzesänderungen hat das Kabinett im schriftlichen Umlaufverfahren auf den Weg gebracht, wie das Finanzministerium mitteilte. Dazu gehört auch die Erweiterung des „Werkzeugkastens“ für mögliche Energiesparmaßnahmen. „Die Lage auf dem Erdgasmarkt ist angespannt, eine Verschärfung können wir leider nicht ausschließen“, sagte Finanzminister Robert Hambeck. “Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich die Lage zuspitzt.” Daher müssen die Instrumente geschärft werden. Mit den jüngsten Änderungen will Habeck eine Kettenreaktion von Insolvenzen im Erdgassektor verhindern. „Wir werden uns keinen systemischen Einfluss auf den deutschen und europäischen Gasmarkt erlauben, weil dann Dominoeffekte auftreten und andere Branchen oder die Versorgungssicherheit insgesamt durch den Ausfall eines Unternehmens beeinträchtigt werden.“ Hintergrund ist die Strangulation russischer Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Das brachte Deutschlands größten Importeur von russischem Gas, Uniper, in Aufruhr und bat um staatliche Hilfen. Die Probleme könnten schlimmer werden. Am 11. Juli beginnen die jährlichen Wartungsarbeiten von Nord Stream 1, die in der Regel zehn Tage dauern. Die Sorge ist, dass Russland den Gashahn nach der Wartung nicht wieder aufdrehen wird. Derzeit kann Uniper die Mehrkosten beim Gaseinkauf nicht an die Kunden weitergeben. Das Unternehmen hatte angekündigt, dass dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen würde. Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen sollten laut Ministerium nun oberste Priorität haben – damit nicht auf Preisanpassungsmechanismen zurückgegriffen werden muss. Das Energiesicherungsgesetz sieht bereits ein „Preisanpassungsrecht“ vor. Allerdings wird nun optional ein Umlagesystem geschaffen, um eine gleichmäßigere Lastenverteilung auf alle Kunden zu ermöglichen. Der bestehende Mechanismus ist laut Ministerium strenger und hängt davon ab, welcher Importeur die Preise weitergibt.