Von: Stella Henrich Aufteilung Nach einer aktuellen EU-Verordnung müssen Führerscheine europaweit gefälscht werden. Ältere Exemplare sollten ausgetauscht werden. Diese Frist läuft für bestimmte Kulturen im Juli ab. München – Es ist im Grunde nur eine Formsache – den eigenen Führerschein umzutauschen. Die meisten sind rosa, die älteren sind aus grauem Karton. Die neuesten Muster sind aus weißem Kunststoff. Aber wer hätte gedacht, dass mehr als 40 Millionen Führerscheine erneuert werden müssen? Für die Stadtverwaltungen ein gewaltiger Akt, der sich über Jahre hinziehen wird. Der Umtausch erfolgt daher schrittweise, abhängig vom Geburtsjahr des Fahrers und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Das Wichtigste zuerst: Umtausch ist Pflicht. Deutsche Staatsbürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und einen Führerschein haben, der vor 1999 ausgestellt wurde, müssen diesen jetzt umtauschen. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des gemeldeten Wohnortes. Je nach Wohnort kann dies auch das Standesamt sein. In einigen Kommunen kann der Austauschantrag auch online gestellt werden. Diese Umtauschfristen gelten für Bürger dieses Landes für neue Führerscheine. © Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr
Führerschein: Vergessen Sie beim Umtausch nicht Ihren Ausweis, Ihr biometrisches Foto und Ihren alten Führerschein
Wer sich für einen neuen EU-Flügel bewirbt, muss einen gültigen Personalausweis, seine alte Bescheinigung und ein biometrisches Passfoto mitbringen. Die gute Nachricht: Es gibt keinen Fahr- und Gesundheitscheck. Allerdings kann die Behörde im Einzelfall auch Bedenken hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit haben, etwa bei offensichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Gehhilfe oder Krücken, berichtet t-online.de. Wer der Umtauschpflicht nicht nachkommt, dem droht laut Bußgeldkatalog eine Verwarnung von zehn Euro. Wenn Sie mit einer abgelaufenen Genehmigung ins Ausland reisen, kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Die Kosten für den Umtausch betragen 25,50 Euro.
Was jetzt für den Austausch gilt, im Überblick:
Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich Wenn Sie Ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Alle anderen haben etwas mehr Zeit Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden Alle nach dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine der Klasse B sind 15 Jahre gültig und müssen danach regelmäßig erneuert werden Diese: Chip.de
Führerscheinumtausch: Welche Fristen gelten jetzt und in Zukunft?
Das Ende des Austauschs wird von der Bundesregierung auf den 19. Januar 2033 datiert. Bis dahin müssen sie die rund 40 Millionen Schuldscheine umtauschen. Bei Umtauschfristen sind das Geburtsjahr des Fahrers und das Ausstellungsdatum des Führerscheins zu berücksichtigen. Für Lizenzen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr des Inhabers. GeburtsjahrDatumsänderung vor 195319.01.20331953 – 195819.07.20221959 – 196419.01.20231965 – 197019.01.2024Ab 19712020. Bei Führerscheinen ab dem 1. Januar 1999 bestimmt das Ausstellungsjahr die Umtauschfrist. Jährliches Austauschdatum1999 – 20019.20262002 – 20041.20272005 – 2007.2028200819.20200919.201001.2011.2031.01.2005.20321. Diese Fristen gelten nur für Deutschland. Der Straßenverkehrsclub ADAC rät allen, die sich viel in einem anderen EU-Land aufhalten, sich zu informieren, welche Regelungen dort für den Umtausch des Führerscheins gelten. Das Ministerium für Digitalisierung und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt Verfahrensrichtlinien für den Umtausch deutscher Führerscheine vereinbart. Alle EU-Bürger müssen jedoch bis spätestens 19. Januar 2033 ihren alten Führerschein umtauschen. Da viele Städte bereits mit einem Angriff rechnen, empfiehlt es sich, rechtzeitig das Papiergeld gegen eine fiktive Kreditkarte einzutauschen.
Was bedeuten diese Verkehrszeichen?
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