Nach kontroverser Debatte gab der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der PVP und der Grünen grünes Licht für die von den Oppositionsparteien vielfach kritisierte Haushaltsänderung. Dies war sowohl organisatorischer als auch materieller Natur. Die Opposition forderte mehr “Haushaltswahrheit” und kritisierte die kurzfristige Einführung umfassender Änderungen. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand eine Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetzes. Die PVP und die Grünen sprachen sich für eine Vereinfachung der bestehenden Finanzvorschriften aus. Entsprechend historisch ist die Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf die Höhe von 28 Milliarden Euro. Die Novelle des Bundesministeriumsgesetzes wird in den Haushalt eingearbeitet Änderungen der Zuständigkeiten in den Bundesministerien erfordern Änderungen in der Haushaltsstruktur und Personalausstattung der zuständigen Dienststellen. Dazu liegt dem Haushaltsausschuss nun eine Novelle des Gesetzes zum Rahmen des Bundesfinanzrahmens 2022 bis 2025 und des Bundesfinanzgesetzes 2022 (1572 dB) vor. Im Fokus steht die Verschmelzung des Bundesministeriums für Arbeit und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandorte zu einem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Zudem werden Digitalisierungsaufgaben vom bisherigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf das Bundesministerium der Finanzen und Bergbaufragen sowie Post- und Telekommunikationsfragen vom bisherigen Bundeslandwirtschaftsministerium auf das Bundeslandwirtschaftsministerium übertragen der Landwirtschaft und des Landwirtschaftsministeriums. . Für 2022 werden Zahlungen in Höhe von 467,6 Mio. € und Zahlungen in Höhe von 13,8 Mio. € auf den Haushalt umverteilt. Inflationsentlastungspaket per Änderung budgetiert Andreas Hanger (ÖVP) brachte einen Änderungsantrag ein, der die kurzfristigen Maßnahmen des letzte Woche beschlossenen Inflationshilfepakets in den Haushalt einfließen lässt. Das Paket dient dazu, den Kaufkraftverlust privater Haushalte zu mildern und soziale Härtefälle zu vermeiden sowie insbesondere energieintensive Unternehmen zu unterstützen. Das Entlastungspaket hat demnach für den Zeitraum 2022-2026 ein Gesamtvolumen von 28,6 Milliarden Euro und besteht aus kurzfristigen und sofortigen Entlastungsmaßnahmen sowie strukturellen und dauerhaften Entlastungen des Steuersystems und des Transfersystems. Konkret entfallen 6,5 Milliarden Euro des Gesamtpakets auf kurzfristige Maßnahmen, die vor allem das Jahr 2022 betreffen, heißt es in den Erläuterungen. Die betreffende Novelle berücksichtigt Maßnahmen mit einem Volumen von 3,658 Milliarden Euro. Die weiteren kurzfristigen Maßnahmen des Hilfspakets müssten entweder nicht geändert werden, um die fiskalische Deckung sicherzustellen, weil sie durch Rücklagen gedeckt oder aus der variablen Verwaltung bezahlt würden, oder würden erst 2023 funktionieren, erklärten ÖVP und Grüne. Die Opposition kritisiert das Vorgehen weitgehend Die Opposition hat den Gesetzentwurf stark kritisiert. Christoph Matznetter (SPÖ) betonte, dass dies die zweite Änderung innerhalb weniger Wochen sei. Angesichts des in Kürze eingebrachten Änderungsantrags hatte Karin Doppelbauer (NEOS) kein Verständnis dafür, wie das Parlament insbesondere mit der Opposition umgehen sollte. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) zeigte sich verärgert über die kurzfristigen Veränderungen. Die Erklärungen des Ministeriums seien sehr aufschlussreich, betonte er, aber leider sei nicht genug Zeit gewesen, sie zu verarbeiten. Daraufhin wandten sich Doppelbauer und Fuchs an das Parlamentshaushaltsbüro mit der Bitte um eine Analyse, die wiederum mehr Haushaltswahrheit forderte. Kay Jan Krainer (SPÖ) beantragte daraufhin eine Verschiebung, die von der Opposition einstimmig akzeptiert wurde, aber mangels Zustimmung der PVP oder der Grünen in der Minderheit blieb. Auch Karin Doppelbauer hatte Zweifel an der Professionalität der vorgeschlagenen Änderung und verweigerte daher die Zustimmung zur Budgetänderung. Brunner will schnell bezahlen „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, sagte Finanzminister Magnus Bruner dem Gesetzgeber. Ziel des Verfahrens ist die schnelle Auszahlung der Gelder. Unterschiedliche Prognosen des Finanzministers und des Haushaltsrates zu den Gesamtkosten des Inflationspakets beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Prognosen, sagte er der FPÖ und betonte, dass die nächste WIFO-Prognose diese Woche veröffentlicht werde. Die Änderung des COVID-19-Krisenmanagementfonds soll die Finanzvorschriften vereinfachen Im Haushaltsausschuss haben die PVP und die Grünen beschlossen, die bestehenden Finanzvorschriften für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu vereinfachen. Bei der Einrichtung des Krisenstabsfonds im Jahr 2020 sei im COVID-19-Krisenstabsfondsgesetz eine explizite Begrenzung der auszahlbaren Mittel gesetzlich verankert worden, sagte Jakob Schwarz (Grüne). Ab 2021 werden die Mittel für COVID-19 in der jeweiligen Unterabteilung budgetiert, unterstrichen die Abgeordneten der Regierungsparteien. Die zusätzliche finanzielle Beschränkung des 28 Milliarden Euro schweren COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wird nun künftig aufgehoben. Stattdessen verwies Schwarz auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Höchstbeträge. Laut Gesetzentwurf soll die Höhe automatisch an künftige Budgets angepasst werden, wodurch gesonderte Änderungen des Gesetzes über COVID-19-Fonds (1570 dB) nicht mehr erforderlich sind. Von der SPÖ kommt scharfe Kritik. Laut Selma Yildirim stehen 28 Milliarden Euro an Bundesmitteln ohne Kündigungsfrist zur Verfügung und sind daher nicht anfechtbar. Deshalb forderte Gildirim „die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“. Mit einer Änderung brachten ÖVP und Grüne eine technische Korrektur ein, wonach der Gesetzestext um eine fehlende Absatzbezeichnung ergänzt wird. (Follow-up-Haushaltsausschuss) gla HINWEIS: Der Haushaltsdienst des Parlaments bietet Finanzanalysen zur Finanzpolitik und Vorschläge des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Haushaltsvollzugsdaten (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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