Der älteste Bankräuber der Schweiz muss endlich ins Gefängnis Er überfiel zwei Banken und hoffte immer noch, dass sein Alter ihn aus der Dunkelheit heraushalten würde. Doch das Gericht kennt Willi P. (84) keine Gnade. Der Älteste sollte ins Gefängnis gehen. Schlechte Nachrichten für Willi P.* (84). Der älteste Bankräuber der Schweiz muss doch ins Gefängnis. Das Kantonsgericht verurteilte den Luzerner zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Tatsächlich muss er sechs Monate absitzen, berichtet “Zentralplus”. Der ältere Mann überfiel 2012 und 2017 eine Bank in Meggen LU. Der Gauner konnte damals mehr als 13’000 Franken erbeuten. Er wurde wegen mehrfacher Erpressung von Raubüberfällen für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm außerdem vor, einen Angriff gegen ihn vorgetäuscht und eine hohe Geldsumme von einer Versicherungsgesellschaft gezahlt zu haben. Willie P. zeigte sich vor Gericht reuig. Ihm war klar geworden, dass er einen „Scheich“ gemacht hatte. „Es tut mir wirklich leid für alles und ich fühlte mich untröstlich. Da habe ich mir gesagt: Hey, du bist ein Idiot! Warum muss man so etwas in diesem Alter noch machen?’ sagte Willi P. zu Verfahrensbeginn im März. Er sagte, er habe seiner Frau nie etwas von seinen Machenschaften erzählt.
Das Alter hält Sie nicht vom Gefängnis fern
Wegen seiner Taten musste sich der Mann im Januar 2021 vor dem Strafgericht verantworten. Daraufhin wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und aus der Haft gerettet. Als Argument diente ihm sein hohes Alter. Das sah das Kantonsgericht nun anders. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt auch ein höheres Lebensalter grundsätzlich keine besondere Strafempfindlichkeit, die bei der Strafminderung zu berücksichtigen ist“, heißt es in der Entscheidung. Mit zunehmendem Alter werde das Risiko größer, dass ein Verurteilter im Gefängnis verstirbt und “daher keine Möglichkeit mehr hat, frei zu leben”. Dies liegt jedoch in der Natur der Sache und ist an sich kein außergewöhnlicher Umstand. Bei seinem Prozess im Jahr 2021 plädierte Willie P.: „Bitte gehen Sie nicht ins Gefängnis, ich würde dort nicht lange durchhalten.“ Und auch im März 2022 sagte er: „Ich bin mit meiner schlechten Gesundheit schon genug bestraft worden. Es tut mir Leid.”
Freispruch wegen Versicherungsbetrugs
Gesundheitliche Beeinträchtigungen würden nur dann gemildert, wenn die Inhaftierung besondere Härten mit sich bringt, wie bei Schwerkranken oder Hirngeschädigten. Aber das Herzleiden des Bankräubers scheint nicht in diese Kategorie zu fallen. Zumal er bereits bei seinen letzten kriminellen Aktivitäten im Jahr 2017 gesundheitlich angeschlagen war. Damit steht für das Gericht fest: Er kannte das Risiko. Deshalb reduzierte das Kantonsgericht die Strafe nur um zwei Monate. Entgegen dem letzten Entscheid hatte das Kantonsgericht den Mann jedoch vom Versicherungsbetrug freigesprochen. Denn seit der ersten Ermittlung als Whistleblower sind sechs Jahre vergangen. Die Ungereimtheiten in den Aussagen ließen sich laut Gericht auch “in Anbetracht des Alters des Angeklagten zumindest teilweise durch Gedächtnislücken” erklären. Bestehen Zweifel über den Angeklagten, wird Freispruch beantragt. (Mann) *Name geändert