Das Flugabfertigungssystem fiel weltweit aus Am Flughafen Zürich gab es am Morgen ernsthafte Probleme bei der Abfertigung von Flügen. Passagiere mussten manuell kontrolliert werden. Dies führte zu langen Warteschlangen. Gepostet: 11:29 Uhr | Aktualisiert: vor 10 Minuten Kurz vor dem ersten großen Feiertagswochenende fällt das Flugabfertigungssystem von Altea aus. Und das weltweit. Laut einem Swissport-Vertreter schließen alle Check-in-Automaten zwischen 10:30 und 11:30 Uhr. Reisende mussten manuell am Schalter einchecken – aber auch dort war das System langsamer, so die Sprecherin. Dies führte zu noch längeren Wartezeiten. Das Problem war nach einer Stunde behoben. Das System funktioniert wieder. „Wenn auch mit kleinen Verzögerungen“, sagte die Sprecherin. 80 Prozent der Flüge sollen zwischen 10:30 Uhr starten. und 11:30 Uhr waren betroffen. 80 Prozent der Fluggesellschaften am Flughafen Zürich nutzen das betroffene Check-in- und Buchungssystem. Videos zeigen Chaos im Gepäck: Koffer stapeln sich am Flughafen Zürich (00:44)

Alle Reisenden fingen Flugzeuge

Trotz der Aufregung erwischten alle Passagiere ihr Flugzeug. „Es gab Verspätungen von bis zu 15 Minuten“, sagte sie. Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem System. Auch weltweit. Der Flughafen empfiehlt Reisenden, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Airline-Kunden können dies jetzt tun Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Reservierung oder Rückerstattung. Entweder Sie akzeptieren die alternativen Reisemöglichkeiten der Fluggesellschaften. Oder Sie beantragen eine Rückerstattung des Ticketpreises. Die europäischen Passagierrechte gelten sowohl für Swiss Airlines als auch für Swiss Passagiere. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung hat der betroffene Fluggast Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 Euro bis 600,00 Euro (je nach Flugstrecke) nach der EU-Fluggastverordnung. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese dienen der Durchsetzung der Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften. Wer über ein Reisebüro ein Rundreisepaket mit entsprechendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite. Wer von einem annullierten Flug betroffen ist, hat zwei Möglichkeiten: Reservierung oder Rückerstattung. Entweder Sie akzeptieren die alternativen Reisemöglichkeiten der Fluggesellschaften. Oder Sie beantragen eine Rückerstattung des Ticketpreises. Die europäischen Passagierrechte gelten sowohl für Swiss Airlines als auch für Swiss Passagiere. Grundsätzlich gilt: Im Falle einer Annullierung hat der betroffene Fluggast Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 Euro bis 600,00 Euro (je nach Flugstrecke) nach der EU-Fluggastverordnung. Fluggastrechtsassistenten sind zum Beispiel Airhelp Switzerland, Flightright, Fairplane, EUclaim oder EUflight. Diese dienen der Durchsetzung der Passagierrechte gegenüber Fluggesellschaften. Wer über ein Reisebüro ein Rundreisepaket mit entsprechendem Flug der Airline gebucht hat, ist bei aktuellen Flugausfällen auf der sicheren Seite.