Stand: 30.06.2022 03:25 Uhr                 

Nach über einem Jahr sind die kostenlosen Corona-Tests für alle nun vorbei. Gleichzeitig steigt die Zahl der Neuerkrankungen. Welche Folgen hat die neue Prüfungsordnung und wer wird weiterhin kostenlose Prüfungen ablegen?

Wie ist der Zustand des Coronavirus?

Die Zahl der Infektionen steigt. Experten gehen zudem seit geraumer Zeit von einer großen Dunkelziffer aus – auch weil nicht alle Infizierten einen PCR-Test gemacht haben. Nur diese zählen in der Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI). Auch die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten, die auf Intensivstationen behandelt werden, steigt nach Angaben der DIVI-Intensivstation seit einigen Tagen an und liegt nun deutlich höher als noch vor einem Jahr.

Die Testlabore sprechen von einer deutlich erkennbaren „Sommerwelle“. Laut der Association of Accredited Medical Laboratories hat die Zahl der Tests und positiven Ergebnisse dramatisch zugenommen. Der positive Prozentsatz stieg laut der Analyse der Daten der letzten zwei Wochen auf 52 Prozent. Der nationale Durchschnitt für die Labornutzung liegt jedoch bei nur 30 %.

Was ändert sich bei Schnelltests?

Bisher hat jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Test-Alert, der in der Regel direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis verwendet werden kann.

Das kostenlose Angebot ist nun bis auf wenige Ausnahmen «ausgesetzt», wie es im letzte Woche bekannt gegebenen Entwurf des Bundesamtes für Gesundheit zur neuen Corona-Testverordnung heisst. Das überarbeitete Dekret und die neuen Regeln sollen nach Angaben des Ministeriums voraussichtlich am 30. Juni in Kraft treten.

Wer hat mehr kostenlose Testversionen?

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dies sind zum Beispiel Frauen im ersten Trimester der Schwangerschaft. Für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen sowie deren Betreuer stehen auch in Zukunft kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung.

Haushalte von Infizierten, Kindern bis zum fünften Lebensjahr sowie Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kliniken müssen für einen Schnelltest nicht einmal bezahlen. Wer beispielsweise nach einer Coronavirus-Infektion einen erneuten Negativnachweis für die Rückkehr in den Beruf benötigt, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Wer muss drei Euro zahlen?

Die Schnupperpreise von drei Euro sind für Gäste bei Familienfeiern, Konzerten oder anderen „Events drinnen“ am gleichen Tag gedacht. So sollen sogenannte Superspreader-Events verhindert werden, bei denen sich viele Menschen gleichzeitig infizieren.

Wer eine rote Corona-Warn-App hat oder beabsichtigt, sich mit anderen Menschen über 60 Jahren oder mit einer Vorerkrankung zu treffen, sollte ebenfalls einen Drei-Euro-Test machen lassen.

Für Anbieter sinkt der „Rückgabepreis“ von 11,50 Euro auf 9,50 Euro: Der Bund legt 6,50 Euro auf drei Euro zu.

Wie soll das kontrolliert werden?

In der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt es, dass solche Besuche „glaubwürdig“ sein müssen. Beim Drei-Euro-Test müssen Sie zum Beispiel immer unterschreiben, dass der Test auf einen geplanten Konzertbesuch, eine Familienfeier oder den Besuch eines bereits erkrankten Angehörigen zurückzuführen ist.

Ob dies potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, bleibt abzuwarten. Als Nachweis kann auch eine Konzertkarte vorgelegt werden. Bei Verwandtenbesuchen oder Familienfeiern ist der Nachweis natürlich schwierig.

Welche Nachweise werden noch benötigt?

Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Doch viele Kinder bis zum fünften Lebensjahr, für die es noch kostenlose Untersuchungen gibt, haben nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung keinen Personalausweis oder Kinderpass. In der Praxis soll es so funktionieren, wie es das Gesundheitsministerium vorschlägt: Bei Kindern ohne Identität reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Identität vorlegen.

Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für eine kostenlose Untersuchung verwenden. Haushaltsmitglieder von Infizierten zeigen die Ergebnisse ihrer Tests.

Warum ist das Testangebot überhaupt nicht limitiert?

Denn das war aus Sicht des Bundes sehr teuer. Kostenlose Tests hätten laut Lauterbach zuletzt eine Milliarde Euro im Monat verschlungen. Die gibt es – mit einer kurzen Pause im vergangenen Herbst – seit dem Frühjahr 2021. „Nicht alles kann auf Dauer vom Bund bezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an ihre Grenzen stoßen“, sagte Finanzminister Christian Lindner.

Lauterbach sieht das neue Konzept bis Ende des Jahres noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro vor. Wenn die derzeitige Praxis fortgesetzt würde, wären es fünf Milliarden.

Wie schreiten die Maßnahmen gegen das Coronavirus voran?

Die geltenden Regeln des Gesetzes zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Lauterbach hat bereits eine Gesetzesreform angekündigt. Die Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen laut einem Ministeriumssprecher noch vor der Sommerpause des Parlaments vorgelegt werden.

Lauterbach sei mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Gespräch und erwarte eine schnelle Einigung. Beide Minister wiesen kürzlich darauf hin, dass die wissenschaftliche …