Schützen Sie gefährdete Gruppen weiterhin
Aktuelle und künftige Maßnahmen sollten sich auf den „Übergang zu Endemiten“ mit dem Schutz „gefährdeter Gruppen“ konzentrieren, heißt es in dem Bericht des Sachverständigenausschusses, der jetzt in Berlin vorgestellt wurde. Im Falle eines anhaltenden Coronavirus wäre es daher notwendig, die am stärksten von einer Krankheit bedrohten Personen zu schützen. Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Zweifel an der Wirksamkeit vieler Maßnahmen
Die einzelnen Maßnahmen werden im Evaluationsbericht unterschiedlich bewertet. So halten Experten beispielsweise 2G- oder 3G-Zutrittsbeschränkungen bei Veranstaltungen für begrenzt, da die Schutzwirkung eines Impfstoffs nach einigen Wochen nachlässt. In dieser Phase der Pandemie ist eine Bewertung schwierig. Wenn Zugangsbeschränkungen erforderlich waren, sollte unabhängig vom Impfstatus zunächst eine Testung als Zugangsvoraussetzung empfohlen werden, rät der Ausschuss. Wie gut die Einschränkung durch Testen funktionieren kann, muss weiter untersucht werden. Experten sehen auch keinen eindeutigen Nutzen in der Schließung von Schulen. Gleichzeitig wurden viele Maßnahmen in den Schulen eingeführt, sodass die Wirkung der einzelnen Maßnahmen nicht gemessen werden konnte. Gleichzeitig stellt der Ausschuss fest, dass die „unbeabsichtigten Folgen“ hingegen durchaus geprüft wurden. Der Ausschuss rät, dass ein weiteres Expertengremium diese Nebenwirkungen „unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls“ sorgfältig prüfen sollte.
Masken ja – aber nur wenn sie gut sitzen
Sie bestätigen nur die positive Wirkung der Verwendung der Maske im Innenbereich. Dies könne „ein wirksames Instrument“ sein. Aber: “Eine Maske, die nicht aufträgt und nicht fest aufträgt, hat wenig bis gar keine Wirkung.” Da das Coronavirus in Innenräumen eher übertragen werde als im Freien, „sollte die Maskenpflicht künftig auf Innenräume und Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko beschränkt werden“, so die Kommission. „Eine generelle Empfehlung zur Verwendung der FFP2-Maske lässt sich aus den Daten bisher nicht ableiten.“ Experten fordern generell eine bessere Datenbasis. Dem Expertengremium gehören Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen an. Seitens des Gesetzgebers soll die Bewertung vor allem die Vorgaben im Kontext der „Seuchenlage von nationaler Bedeutung“ beleuchten. Diese vom Bundestag nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegte Situation dauerte mehrere Monate bis Ende November 2021 und ermöglichte die Schließung vieler Einrichtungen und die Erfüllung des täglichen Bedarfs.