Viele Fotos in Anzeigen und sozialen Medien seien nachträglich bearbeitet worden – und setzten junge Menschen unter Druck, sagen die Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder. Also fordern sie, dass solche Bilder zur Kenntnis genommen werden.

Die Gleichstellungsministerinnen der Länder wollen eine Kennzeichnungspflicht für geschönte Bilder in sozialen Netzwerken. „Schönheitsfilter, die in sozialen Medien und in der Werbung eingesetzt werden, schaffen nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal für Mädchen und Frauen, weil einfach nicht mehr erkennbar ist, welche Fotos bearbeitet werden und welche nicht“, sagte Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank nach dem Kongress. Gleichstellungsministerinnen in Hamburg.

Obligatorisches Tagging ab 10.000 Followern

„Wir sollten uns nicht von digitalen Tools diktieren lassen, was schön ist und was nicht“, sagte Fegebank. Die Bundesregierung wurde daraufhin mit großer Mehrheit aufgefordert, gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung von retuschierten Werbebildern und dem Einsatz von Beauty-Filtern einzuführen.

Die Regelung soll für alle gewerblich tätigen Personen sowie für reichweitenstarke Influencer gelten. „Sie gehen von etwa 10.000 Followern aus“, sagte Fegebank. Betroffen von der Neuregelung sollen Videos oder Fotografien sein, bei denen Gesicht, Körper, Haut oder Haare durch Bildbearbeitung verändert wurden und die in sozialen Netzwerken angezeigt oder zu Werbezwecken zugänglich gemacht werden sollen.