Am Donnerstag stellten Justizminister Marco Buschmann (44, FDP) und Familienministerin Lisa Paus (53, Grüne) die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vor.
BILD beantwortet wichtige Fragen zum umstrittenen Gesetz:
► Was ist der Zweck des Gesetzes?
Nach dem Transgender-Gesetz von 1980 (das durch die Reform aufgehoben werden soll) musste jeder, der zuvor sein Geschlecht ändern wollte, einen langwierigen Prozess durchlaufen. Darunter waren zwei psychologische Gutachten (Kosten je rund 1.000 €), zu denen viele persönliche Fragen beantwortet werden mussten (u. a. zum Masturbationsverhalten).
„Dafür gibt es keine Entschuldigung“, sagte Justizminister Buschmann.
Ακριβώς Was genau ist geplant?
Beim Standesamt kann jeder ab 14 Jahren seinen Namen und sein Geschlecht selbst wählen – auch ohne Geschlechtsumwandlung.
► Wie oft kannst du dein Geschlecht ändern?
Einmal im Jahr! Allerdings gehen Paus und Buschmann davon aus, dass nur wenige Menschen ihr Geschlecht mehr als einmal ändern würden, die Rate liegt bei nur 1 bis 1,5 %.
Άνδ Können sich Männer als Frauen beim Standesamt anmelden, um berufliche Vorteile zu erlangen?
Theoretisch ja! Paus und Buschmann betonen jedoch, dass ihr Gesetz unter anderem die Diskriminierung von Transmenschen am Arbeitsplatz verhindern soll.
► Was gilt für den Sport?
Sportverbände entscheiden auf eigenes Risiko über die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen.
Ισχύ Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Bei Minderjährigen bis 14 Jahre müssen Erziehungsberechtigte die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung ihrer Eltern selbst abgeben. Und: Wenn die Eltern gegen die Umwandlung sind, ihr Kind aber darauf besteht, entscheidet das Familiengericht.
Sie kritisieren die CDU/CSU, sie wollen psychologische Belastungen für unter 18-Jährige!
► Gibt es Strafen?
Ja! die z.B. B. nach Umbenennung des alten Namens eine Person mit einem Bußgeld rechnen muss.
► Was ist, wenn ich einen neuen Namen habe, aber ohne Geschlechtsumwandlung, z. B. auf die „falsche“ öffentliche Toilette gehen?
Unklar! Das Justizministerium erklärt: „Die Benutzung öffentlicher Toiletten unterliegt keinen besonderen gesetzlichen Regelungen. Es wird auch nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz geregelt.
Der Kinderschutzbund zeigte sich mit den Eckpunkten zufrieden, die Kirchen dagegen sehr zurückhaltend: Man müsse das “in Ruhe” evaluieren.