6.7.2022 1:49 Uhr
Wegen hoher Energiepreise will eine Wohnungsbaugesellschaft in Sachsen das Warmwasser für ihre Bewohner vorübergehend abstellen. Bauminister Geywitz hält dies für einen Rechtsbruch. Der Mieterbund sieht Grund für Mietminderungen. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz sollte eine Wohnungsbaugesellschaft ihren Mietern das Warmwasser nicht abstellen, um Energie zu sparen. „Nur das vorübergehende Abstellen des Warmwassers ist rechtswidrig“, sagte der SPD-Politiker der Funke Mediengruppe. Die sächsische Wohnungsbaugesellschaft Dippoldiswalde hatte sich zuvor entschieden, Warmwasser nur zu Stoßzeiten morgens, mittags und abends bereitzustellen, und begründete dies mit gestiegenen Energiepreisen. Das Verfahren wurde unter anderem von der sächsischen Landespolitik kritisiert. Ein Foto von einer Mitteilung, die die Genossenschaft über den Umzug informierte, sorgte in den sozialen Medien für Aufruhr. Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass das fehlende Warmwasser ein Grund für die Mietminderung sei. Der Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Verfahren mit der Besonderheit der Genossenschaft: „Ziel ist es, Energie und Kosten einzusparen, wovon nur die Mitglieder der Genossenschaft profitieren sollen und von denen die Eigentümer selbst habe ich nichts”. Dies sei aber kein Vorbild für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, „weil dies ohne vorherige Absprache mit den Mietern nicht akzeptabel wäre“.