Im Kampf um die AHV-Reform vermissen die Befürworter ein wichtiges Gut: die Garantie höherer Renten in der beruflichen Vorsorge. Jetzt müssen sie viel Überzeugungsarbeit leisten. Es wird der Höhepunkt des politischen Herbstes: die Abstimmung über die AHV-Reform. Am 25. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65. SP, Grüne und Gewerkschaften haben dagegen abgestimmt. Bundesrat und Parlament sind dafür. Gegner sehen in der Erhöhung eine einseitige Kürzung der Renten, da Frauen sowieso schon weniger Renten erhalten als Männer. 150’000 Schweizer, die das Referendum unterzeichnet haben, stimmen zu. Die AHV wird immer schwieriger. Die letzte Reform hat die damalige Innenministerin Ruth Dreifuss 1997 vorgenommen. Neben der Anhebung des Rentenalters für Frauen soll auch die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent auf 8,1 Prozent steigen, um die AHV zu finanzieren. Laut den Befürwortern der Vorlage würde die Volksabstimmung das wichtigste Sozialprojekt der Schweiz gefährden. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung ist diese Anpassung notwendig. Allerdings sichert die Überprüfung die Renten nur für wenige Jahre und die nächste Überprüfung muss bald angegangen werden.

Altersarmut ist weiblich

Zudem liege keine Benachteiligung von Frauen vor, da die ersten neun Jahre nach Inkrafttreten der Änderung mit Zusatzrenten abgegolten werden, so die Befürworter. “Die beiden Räte einigen sich auf die Unterstützung von Niedrigrentnern”. Ruth Hubel Nationalrätin Die Mitte/AG Es lässt sich jedoch nicht leugnen, dass Frauen im Durchschnitt immer noch eine niedrigere Altersrente haben als Männer. Der Unterschied beträgt etwa 40 Prozent. Diese Lücke ist jedoch nicht auf die AHV, sondern auf die Kürzung der Renten der beruflichen Vorsorge (BVG) zurückzuführen. Denn wer in Teilzeit oder im Niedriglohnbereich arbeitet, kann in der 2. Säule unter Umständen nicht oder gar nicht auskommen – davon sind oft Frauen betroffen. Während der Sommersession hat der Ständerat einen Vorschlag zur Revision des BVG an die zuständige Kommission gesandt. Sehr zur Überraschung der Stadtfrauen, die den Gesetzentwurf als Argument im Referendumskampf verwenden könnten.

Verspätung Entschuldigung

Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) hatte auf ein Ja des Ständerats gehofft und wurde enttäuscht. Heute sagt er zu blue News: „Aufstehen, Krone zurechtrücken und weitermachen.“ Insbesondere der Zeitpunkt der Ablehnung war sehr ungünstig. Sie bleibt aber optimistisch: «Bei allen Abstimmungen im Ständerat war zu hören, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde. Jetzt muss man sich nur noch auf ein Modell einigen.” „Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener und Mehrfachbeschäftigte müssen damit noch länger auf eine gerechte Altersvorsorge ihres Einkommens warten.“ Katharina Bertschi Nationaler GLP/BE-Berater Schade ist natürlich, dass keine Lösung präsentiert werden kann. Die Botschaft des Ständerats lautet nicht “Wir bleiben untätig”, sagt FDP-Zürcher Nationalrätin Regine Sauter gegenüber blue News. „Irgendjemand hat den Ernst der Lage erkannt, will aber keine schnelle Lösung präsentieren“, so Sauter weiter. Auch Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) bedauert die Verzögerung, wie sie gegenüber blue News sagt. „Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener und Mehrfachbeschäftigte warten damit noch länger auf eine gerechte Alterssicherung ihres Einkommens.“ Viele Frauen aus der Mittelschicht waren jedoch enttäuscht, weil sie im Wahlkampf gerne etwas Greifbares hätten. “Ich habe viel Zeit investiert, um diesen Frauen klar zu machen, dass wir für die zweite Säule genauso viel tun werden wie für die erste.” Also ist die AHV ja auch im Herbst noch sehr wichtig. Ruth Humbel (Mitte/AG) sagt: „Beide Räte einigen sich auf die Förderung geringer Einkommen. Die Frage ist vielmehr, wie die Übergangsgeneration entschädigt wird.“ Deshalb sieht sie auch der Abstimmung im Herbst optimistisch entgegen: «Weil Frauen in der AHV überhaupt nicht benachteiligt werden.»

Der Ständerat will wieder an die Arbeit gehen

Aber warum schickte der Ständerat die Vorlage an die Kommission zurück? Ein von FDP-Ständerat Josef Dittli eingereichter Vorschlag zur Reform der 2. Säule soll eingehend geprüft werden. Denn der Entwurf würde 25 Milliarden kosten, Dietlys nur zwölf. Neben den Kosten war auch die konkrete Planung der Maßnahmen ein Thema. Der die Rente bestimmende Umwandlungssatz wird von 6,8 auf 6 % gesenkt. Wenn Sie also über ein Altersguthaben von CHF 100’000 verfügen, erhalten Sie bei Ihrer Pensionierung CHF 6’800 pro Jahr aus der 2. Säule. Nach der Revision wären es nur noch 6000 Franken. Wie hoch die Entschädigung für die Übergangsgenerationen ist, ist einer der Streitpunkte. Für Frauen ist die Dekonordination von besonderem Interesse. Dabei handelt es sich um eine Zulage des Gesamtlohns, auf den kein BVG fällig wird. Aktuell liegt er bei CHF 25’095. Dies ist ein Nachteil für Menschen im Niedriglohn- und Teilzeitsektor, von denen ein großer Teil Frauen sind. Gemäss Vorlage soll die Koordinationsreserve auf 12’548 Franken halbiert werden.